Wie handle ich DSGVO-Auskunftsanfragen (Art. 15)?
Bei einer Auskunftsanfrage: Suchen Sie die Person in Interessenten/Mietern/Eigentümern. Im Detail: DSGVO → Datenauskunft erzeugen. ImmoOS erstellt ein PDF mit allen gespeicherten Daten, verknüpften Objekten, Historie. Auskunft muss binnen 30 Tagen erteilt werden (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Zuletzt aktualisiert: 23.04.2026 · Hilfe benötigt?