WEG: Wirtschaftsplan
WEG: Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist das Budget der WEG für das kommende Wirtschaftsjahr. Er muss jährlich beschlossen werden (§28 Abs. 1 WEG).
Inhalt
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
- Gesamtplan: alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft
- Einzelplan: Anteil jedes Eigentümers auf Basis der MEA (Miteigentumsanteile)
- Rücklage: planmäßige Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
Wizard
Menü WEG-Verwaltung → Wirtschaftsplan → Neu. ImmoOS übernimmt die Vorjahreswerte als Startwert, Sie passen einzelne Positionen an. Nach Beschluss durch die Versammlung werden die Einzelpläne an alle Eigentümer versendet.
Vorauszahlungen
Aus dem Einzelplan werden die monatlichen Vorauszahlungen jedes Eigentümers berechnet. Diese werden automatisch als Sollstellungen in die Buchhaltung übernommen.
Zuletzt aktualisiert: 23.04.2026 · Hilfe benötigt?