HV: Betriebskosten (BetrKV §2)
HV: Betriebskosten (BetrKV §2)
§2 BetrKV definiert 17 Positionen, die als Betriebskosten auf Mieter umlegbar sind.
Umlagefähige Positionen
- Grundsteuer
- Wasser- und Abwasserkosten
- Heiz- und Warmwasserkosten (eigenständig nach HeizKV)
- Aufzug
- Straßenreinigung, Müllbeseitigung
- Hausreinigung, Gartenpflege
- Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
- Sach- und Haftpflichtversicherung (nicht Wohngebäude)
- Hausmeister
- Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
- Gemeinschafts-Waschmaschine
- Sonstige umlagefähige Kosten (nach BetrKV-Katalog)
Nicht umlagefähig
Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Reparaturkosten sind nicht umlagefähig und werden von ImmoOS automatisch aus der Abrechnung ausgeschlossen.
Verteilerschlüssel
Pro Position können Sie den Verteilerschlüssel wählen: nach Fläche (m²), nach Anzahl Personen, nach Wohneinheit (Kopfteil), nach Verbrauch (Zähler).
Zuletzt aktualisiert: 23.04.2026 · Hilfe benötigt?